Allgemeine Geschäftsbedingungen für rapidobject Shop-Partner

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Shop-Partner stellt ein oder mehrere virtuelle, druckfertige 3D-Modelle im VRML oder .stl-Format zur Verfügung und bindet das rapidobject-Shopmodul inklusive der von rapidobject darin platzierten elektronischen Werbung in seine Website ein. Anstelle einer festen Vergütung erhält der Partner im Gegenzug eine erfolgsabhängige variable Provision entsprechend § 4 dieser Vereinbarung, welche aus dem Verkauf von rapidobject-Produkten über das vom Partner veröffentlichte Shopmodul erwächst.

(2) Vertragsgegenständliche Produkte (im Folgenden auch „Produkte” genannt) sind die fertig ausgedruckten 3D-Modelle, die bei rapidobject zum Verkauf angeboten werden.

§ 2 Urheberrechte an 3D-Daten und Designs, Haftungsfreistellung

(1) Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an den vom Partner zur Verfügung gestellten 3D-Daten verbleiben beim Partner. Der Partner gibt rapidobject ein Nutzungsrecht für erstellte und übermittelte 3D-Daten. Dieses umfasst die Erlaubnis, aus den Daten Produkte zu drucken und diese über vom Partner eingerichtete Shops zu verkaufen. rapidobject ist es nicht gestattet, vom Partner erstellte 3D-Modelle in eigenen Shops oder in den Shops von Dritten oder über andere Vertriebskanäle zu vertreiben, wenn der Partner dem nicht ausdrücklich zustimmt.

(2) Es ist rapidobject gestattet, 3D-Daten und Designs zu Werbezwecken auf der Homepage von rapidobject oder für andere Formen der Werbung für rapidobject zu verwenden. rapidobject gewährleistet in diesen Fällen die Verlinkung des Designs mit dem Shop des Urhebers.

(3) Durch das Übermitteln von 3D-Daten für Modelle versichert der Partner rapidobject, dass die 3D-Daten und das Design frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen voll zu Lasten des Partners. Auch versichert der Partner, dass der Inhalt der 3D-Daten und das virtuelle Design eines Modells keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

(4) Für die in den Shop eingestellten Inhalte (insbesondere 3D-Modelle, Hintergrundbilder, Slogans etc.) ist allein der Partner verantwortlich. Der Partner steht dafür ein, dass sämtliche in seinen Shop eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreift.

(5) Der Partner wird rapidobject auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Partner erstattet rapidobject alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. rapidobject hat in diesem Fall gegen den Partner einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.

(6) Der Partner ist verpflichtet, rapidobject unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit in den Shop eingestellten Inhalten geltend gemacht werden.

(7) Machen Dritte gegen rapidobject Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, so steht es rapidobject nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus dem Shop des Partners ganz oder teilweise zu entfernen.

§ 3 Impressumspflicht

(1) Der Partner ist dazu verpflichtet, eine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Registrierung und im Impressum seines Shops zu hinterlegen.

(2) Versäumt es der Partner, ein vollständiges Impressum anzugeben, sind die Produkte seines Shops für den Endkunden nicht sichtbar und können nicht bestellt werden.

(3) Falschangaben der Adresse und im Impressum führen zu sofortiger Löschung des Shops und der Registrierung und zur Einbehaltung etwaiger vorhandener Provisionsguthaben als pauschalierter Schadenersatz. Die Berechnung eines etwaigen höheren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

§ 4 Vergütung des Partners

(1) Die Vergütung des Partners für das zur Verfügung Stellen von 3D-Daten sowie die Schaltung elektronischer Anzeigen geschieht erfolgsabhängig. Dabei erhält der Partner für jedes Produkt, das über das vom Partner veröffentlichte Shopmodul verkauft wird, eine Provision. Die Provision versteht sich inkl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 %.

Der Produktpreis für den Endkunden setzt sich zusammen aus einem rapidobject-Grundpreis, gemessen je angefangenen Volumen-Kubikzentimeter eines 3D-Modells sowie der Provision des Shop-Partners.

(2) Die Höhe der Provision ist variabel und kann vom Partner innerhalb seines Shopmoduls für jedes einzelne zum Verkauf angebotene Produkt frei bestimmt werden.

(3) rapidobject behält sich vor, uneingeschränkt Änderungen am Grundpreis der rapidobject Produkte vorzunehmen.

(4) Die Abrechnung und Auszahlung des Provisionsguthabens an den Partner geschieht vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50,– € für Partner aus Deutschland und 100,– € für Partner im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 500,– €, kann der Partner die Auszahlung jederzeit anfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Nach Wahl von rapidobject erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck.

(5) Der Partner ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung bei rapidobject zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Partner. Der Partner ist ebenfalls dafür verantwortlich, rapidobject seine Steuernummer zu nennen, falls die Provisionsüberweisung incl. Mehrwertsteuer stattfinden soll. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt. Die anteilige Mehrwertsteuer wird in diesem Falle sichergestellt.

§ 5 Einbinden des rapidobject Shops durch den Partner

(1) Der Partner kann das von rapidobject angebotene Shopmodul auf seiner Seite veröffentlichen; eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Veröffentlicht wird mittels eines von rapidobject bereitgestellten elektronischen Verweises („Link”), den der Partner auf seiner Internet-Präsenz einbindet und der zum Shop des Partners verweist. Im Fall der Veröffentlichung verpflichtet sich der Partner, den durch rapidobject erzeugten Link unverändert auf seiner Internet-Präsenz einzubinden. Insbesondere Veränderungen, welche die mit dem Shop verbundene elektronische Werbung oder die Publikation der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden betreffen, sind dem Partner nicht gestattet.

(2) Ein werbefreier Shop kann gegen eine monatliche Gebühr auf Anfrage erworben werden.

§6 Vertragsbeziehungen mit Endkunden

Kunden, die Produkte über das Shopmodul des Partners erwerben, sind Kunden von rapidobject. Zwischen Kunden und rapidobject entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des Partners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von rapidobject hinsichtlich der Kundenaufträge, des Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden Anwendung.

rapidobject kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern.

§ 7 Anfragen / Auftragsbearbeitung

(1) rapidobject behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den jeweils von rapidobject zu erstellenden Anforderungen entsprechen.

(2) rapidobject behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind oder keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilen oder alternativ Vorkasse leisten.

(3) rapidobject ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt rapidobject z. B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.

§ 8 Verkaufsberichte

rapidobject erfasst die Verkäufe, die über den Shop des Partners zustande kommen und stellt dem Partner zusammenfassende Statistiken zur Verfügung. Form und Inhalt der Statistiken können von rapidobject jederzeit geändert werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von rapidobject (z. B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Partners) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, soweit nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit die Haftung von rapidobject ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(2) rapidobject übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich Ihrer Site oder die über Ihre Site verkauften Produkte (einschließlich u. a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben).

(3) Ferner sichert rapidobject nicht zu, dass der Betrieb Ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt rapidobject keine Haftung.

§ 10 Vertragsdauer / Kündigung

Sämtliche Vereinbarungen sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

§ 11 Änderungen von Konditionen

Sollte rapidobject die Konditionen dieser Vereinbarung ändern, so zeigt rapidobject dies durch eine Änderungsmitteilung an und übersendet dem Partner die neue Fassung dieser Vereinbarung.

Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume vereinbarte Honorartabellen zum Nachteil des Partners berührt werden.

§ 12 Gerichtsstand

(1) Ist der Shoppartner Kaufmann, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand LEIPZIG vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.